Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:
Gelenke, Muskeln, Knochen
Herz, Kreislauf, Gefäße
Nach Schätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Bedarf für
Dabei handelt es sich um einen Schätzwert, da nicht genügend Daten zur Berechnung des durchschnittlichen Bedarfs vorliegen. Dieser Schätzwert gibt die „durchschnittliche Aufnahmemenge des Nährstoffs an, die ausgehend von Beobachtungen oder experimentellen Untersuchungen als ausreichend angenommen wird“.
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland ist mit Vitaminen ausreichend versorgt.“ (dge.de)
Den Versorgungszustand mit Vitamin K im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale als
mit der Einschränkung „Versorgungsprobleme bei voll gestillten Neugeborenen deswegen prophylaktische Vitamin K Gabe durch Kinderarzt“.
Quelle: Empfehlungen für die Vitamin-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als Vitamin K Lieferanten gelten z.B. Gemüse. Doch der Vitamin K Gehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für Vitamin-K-haltige Lebensmittel mit ungefährem Vitamin K Gehalt je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten. Außerdem sollten Personen, die gerinnungshemmende Arzneimittel einnehmen (vom Cumarintyp), vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen NEM ihren Arzt befragen.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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