Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:
Gelenke, Knochen, Muskeln
Herz, Kreislauf, Gefäße
Immunsystem
Stoffwechsel
Zähne
Zellen
Nach Schätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Bedarf für
Dabei handelt es sich um einen Schätzwert, da nicht genügend Daten zur Berechnung des durchschnittlichen Bedarfs vorliegen. Dieser Schätzwert gibt die „durchschnittliche Aufnahmemenge des Nährstoffs an, die ausgehend von Beobachtungen oder experimentellen Untersuchungen als ausreichend angenommen wird“.
Vitamin D kann bei ausreichend Tageslicht vom Körper in der Regel selbst gebildet werden (endogene Synthese): „Abhängig von der endogenen Vitamin D Synthese ist der Bedarf an Vitamin D in der Nahrung geringer oder kann sogar gleich null sein“.
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Referenzmenge für Vitamin D: 5 μg
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland ist mit Vitaminen ausreichend versorgt.“ (dge.de)
Den Versorgungszustand mit Vitamin D im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale als
mit der Einschränkung „aus Präventionssicht möglicherweise ungenügend“. Zudem verweist die Verbraucherzentrale auf Versorgungsprobleme bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen, bei sehr dunkelhäutigen Menschen und bei Ganzkörperbekleidung.
Quelle: Empfehlungen für die Vitamin-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als Vitamin D Lieferant gilt z.B. fetter Fisch. Doch der Vitamin D Gehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für Vitamin-D-haltige Lebensmittel mit ungefährem Vitamin D Gehalt je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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