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Inhaltsverzeichnis
Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:
Augen
Fortpflanzung
Gehirn und Nervensystem
Gelenke, Muskeln, Knochen
Haut, Haare, Nägel
Hormonhaushalt
Immunsystem
Stoffwechsel
Zellen
Die Werte für Erwachsene werden in vier Stufen der Phytataufnahme (LPI) angegeben: 300 / 600 / 900 / 1200 mg/Tag. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für
Informationen zur Phytatzufuhr, zum Phytatgehalt der Nahrung und zur Wechselwirkung zwischen Phytat und Zink erhalten Sie z.B. bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung: „Ausgewählte Fragen und Antworten zu Zink“ als PDF.
Die „empfohlene tägliche Zufuhr“ eines Nährstoffs kann angegeben werden, wenn der durchschnittliche tägliche Bedarf durch experimentelle Untersuchungen bekannt ist. Die Werte geben die Nährstoffzufuhr an, die wahrscheinlich ausreicht, um den täglichen Bedarf fast aller gesunden Personen der angegebenen Bevölkerungsgruppe zu decken.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Tatsächlich ist die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland mit Mineralstoffen ausreichend versorgt.“ (verbraucherzentrale.de)
Den Versorgungszustand mit Zink im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale ebenfalls als
Quelle: Empfehlungen für die Mineralstoff-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als klassische Zink-Lieferanten gelten z.B. Fleisch, Eier, Hartküse oder Vollkorngetreide. Doch der Zinkgehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für zinkhaltige Lebensmittel mit ungefährem Zinkgehalt je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten. Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit mehr als 3,5 mg Zink/Tag sollte auf die Einnahme weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel dem BfR zufolge verzichtet werden.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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