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Vitamin A

27. März 2023

Funktionen von Vitamin A im Körper (nach EFSA)

Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:

Augen

  • Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei

Haut, Haare, Nägel

  • Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Haut bei

Immunsystem

  • Vitamin A trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei

Schleimhäute

  • Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei

Stoffwechsel

  • Vitamin A trägt zu einem normalen Eisenstoffwechsel bei

Zellen

  • Vitamin A hat eine Funktion bei der Zellspezialisierung

 

Empfohlene tägliche Vitamin A Zufuhr (nach EFSA)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für

  • Männer ab 18 Jahre 750 μg Vitamin A/Tag
  • Frauen ab 18 Jahre 650 μg Vitamin A/Tag

Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende sowie sowie Frauen in der Prä- und Postmenopause finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.

Die „empfohlene tägliche Zufuhr“ eines Nährstoffs kann angegeben werden, wenn der durchschnittliche tägliche Bedarf durch experimentelle Untersuchungen bekannt ist. Die Werte geben die Nährstoffzufuhr an, die wahrscheinlich ausreicht, um den täglichen Bedarf fast aller gesunden Personen der angegebenen Bevölkerungsgruppe zu decken.

Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.

Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.

Referenzmenge für Vitamin A (nach EU-Verordnung)

  • Referenzmenge für Vitamin A: 800 μg

Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.

Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.

Vitamin A Versorgung in Deutschland

„Die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland ist mit Vitaminen ausreichend versorgt.“ (dge.de)

Den Versorgungszustand mit Vitamin A im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale als

  • ausreichend 

Quelle: Empfehlungen für die Vitamin-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.

Vitamin A in Lebensmitteln

Als klassische Vitamin A Lieferanten gelten Innereien und Mohrrüben. Doch der Vitamin A Gehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.

Beispiele für Vitamin-A-haltige Lebensmittel mit ungefährem Vitamin A Gehalt je 100 g:

  • Salat und Gemüse: Eisbergsalat 600 μg, Grünkohl 862 μg, Mohrrüben 1574 μg
  • Butter und Margarine: Halbfettbutter 360 μg, Margarine 608 μg, Butterschmalz 883 μg
  • Wurst und Innereien: Leberwurst (fein) 5305 μg, Rinderleber 15300 μg , Schweineleber 17595 μg
  • Eier und Teigwaren: Spaghetti 63 μg , frisches Hühnerei 278 μg , Eigelb 886 μg

Maximaler Vitamin A Gehalt in Nahrungsergänzungsmitteln (nach BfR)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene

  • maximal 200 μg Vitamin A pro Tagesdosis 

enthalten sollten. Zudem sollte Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.

Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.

Wichtige Hinweise

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich dem allgemeinen Überblick - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - und/oder der Unterhaltung. Die Inhalte dieser Seite ersetzen bei medizinischen Problemen oder Themen keinesfalls die professionelle Beratung durch einen Arzt. Suchen Sie bei medizinischen Problemen einen Arzt auf.

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