Aufgrund von Witterung, persönlichen Voraussetzungen wie der Körpergröße und anderen Einflussfaktoren kann der Wasserbedarf eines Menschen stark variieren.
Nach Schätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Bedarf für
- Frauen ab 18 Jahren 2 l Wasser/Tag
- Männer ab 18 Jahren 2,5 l Wasser/Tag
Diese Empfehlungen beziehen sich auf Wasser aus Getränken aller Art, einschließlich Trink- und Mineralwasser sowie Wasser, das in Lebensmitteln enthalten ist.
Dabei handelt es sich um Schätzwerte, welche „die durchschnittliche Aufnahmemenge eines Nährstoffs, die ausgehend von Beobachtungen oder experimentellen Untersuchungen als ausreichend angenommen wird“ angeben.
Für die Wasseraufnahme nur aus Getränken empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, dass Erwachsene je nach Alter
- 1,23 bis 1,47 l Wasser/Tag
zu sich nehmen sollten.
Quellen: EFSA, DRV Finder, aufgerufen im Internet 11.04.2022 | DGE, Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, aufgerufen im Internet am 11.04.2022.
Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Eine Referenzmenge für Wasser gibt es in diesem Sinne nicht.
Es gibt allerdings Vorschriften (mit Ausnahmen) für die Angabe des Gewichtsanteils von Wasser, das Lebensmitteln zugefügt wird. Übersteigt dieser Anteil 5% des Gewichts des Enderzeugnisses, so muss Wasser als Zutat angegeben werden.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, aufgerufen im Internet am 11.04.2022.
„In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung, dass
Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am „Wasserhahn“ in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung oder übertreffen sie deutlich.“ (
umweltbundesamt.de)
Laut EG-Trinkwasserrichtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht an die Verbraucher über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. Ende 2020 wurde eine Verschärfung der Richtlinie beschlossen. Grenzwerte für Schadstoffe wurden weiter gesenkt und für einige Stoffe wie Mikroplastik oder Weichmacher Obergrenzen erstmals eingeführt.
„Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet)“, erklärt das Umweltbundesamt (wer Ihr Wasserversorger ist, können sie in der Regel Ihrer Wasserrechnung bzw. Ihrer Nebenkostenabrechnung entnehmen).
Das Umweltbundesamt weist aber auch darauf hin, dass dem Wasserhahn entnommenes Wasser unter Umständen trotzdem Verunreinigungen aufweisen kann: „Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend.“
Quellen: Umweltbundesamt, Trinkwasser, aufgerufen im Internet am 11.04.2022.
Wasser ist in allen Arten von Lebensmitteln enthalten. Mit fester Nahrung allein ist der Wasserbedarf allerdings kaum zu decken. Zudem kann der Wassergehalt von Lebensmitteln – auch innerhalb von Lebensmittelgruppen – sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für den ungefähren Wassergehalt von Lebensmitteln je 100 g:
- Obst und Gemüse: Banane 74 g, Wassermelone 90 g, Gurke 96 g
- Fleisch und Fisch: Lachs 65 g, Hühnerbrust 70 g, Schweinefilet 77 g
- Getreide und Brot: Knäckebrot 6 g, Weizenmehl 14 g, Roggenbrot 40 g
Sehr unterschiedlich ist auch, welche
Mineralstoffe im Trinkwasser selbst enthalten sind. Informationen können ggfs. beim Wasserversorger erfragt werden. Listen der Mineralstoffgehalte von Mineral- und Heilwässern findet man unter anderem auch in der Ratgeberliteratur, wie z.B. in der
GU Nährwert Kalorien Tabelle.
Eine übermäßige Aufnahme von Wasser kann gesundheitsschädlich sein: Die so genannte Wasservergiftung ist allerdings sehr selten. Sie kann vorkommen, wenn die Ausscheidungsfähigkeit der Nieren überfordert wird.
Das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs gesundheit.gv.at z.B. gibt als maximale Flüssigkeitsmenge, die ein Erwachsener längerfristig pro Tag aufnehmen kann, mit ca. 10 Litern an. Eine Wasservergiftung sei aber schon bei einer geringeren Menge möglich:
„Um eine akute Wasservergiftung zu erleiden, müsste ein Erwachsener (70 kg) innerhalb kurzer Zeit
sechs Liter Wasser trinken. Bei Säuglingen (ein Monat alt und vier Kilogramm) kann diese Risikoschwelle mit 0,4 Liter Wasser und bei Kleinkindern (ein Jahr alt und zehn Kilogramm) mit 0,9 Liter Wasser Trinkmenge deutlich leichter erreicht werden.“ (
gesundheit.gv.at)
Quelle: Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs, Wie viel Flüssigkeit braucht der Körper?, aufgerufen im Internet am 11.04.2022.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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