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Inhaltsverzeichnis
Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:
Gehirn und Nervensystem
Gelenke, Muskeln, Knochen
Herz, Kreislauf, Gefäße
Stoffwechsel
Verdauungssystem
Zähne
Zellen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für
Die „empfohlene tägliche Zufuhr“ eines Nährstoffs kann angegeben werden, wenn der durchschnittliche tägliche Bedarf durch experimentelle Untersuchungen bekannt ist. Die Werte geben die Nährstoffzufuhr an, die wahrscheinlich ausreicht, um den täglichen Bedarf fast aller gesunden Personen der angegebenen Bevölkerungsgruppe zu decken.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Tatsächlich ist die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland mit Mineralstoffen ausreichend versorgt.“ (verbraucherzentrale.de)
Den Versorgungszustand mit Calcium im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale dennoch als
und verweist insbesondere auf weibliche Jugendliche und Personen ab 65 Jahren. Ob im Einzelfall eine Unterversorgung vorliegt, ist aber stets mit einem Arzt abzuklären.
Quelle: Empfehlungen für die Mineralstoff-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als klassische Calcium-Lieferanten gelten Milch, Milchprodukte und Käse. Doch der Calciumgehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für calciumhaltige Lebensmittel mit ungefährem Calciumgehalt je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten. Bei Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels, das mehr als 250 mg Calcium pro Tagesdosis enthält, sollte außerdem auf die Einnahme weiterer Calcium-haltiger Nahrungsergänzungsmittel verzichtet werden.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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© Bilder: Mysak - istock
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Als so genannter essentieller Stoff ist Calcium unentbehrlich für den menschlichen Körper und mengenmäßig dessen wichtigster Mineralstoff. Es sorgt für die Stabilität von Knochen und Zähnen; auch Blutgerinnung, Zell- und Nervenfunktionen sind davon abhängig.